Geschäftsordnung

Punkt 1: Rechtsgrundlage

Die Bildung des Arbeitskreises Umwelt und Bildung in Hohenschönhausen (nachfolgend AUB genannt) erfolgte gemäß Abschnitt 7, § 38 (3), Punkt 3 des Berliner Naturschutzgesetzes in der Änderungsfassung vom 17.2.1995 und § 15 BezVG (BA-Beschluss Nr. 257/94 vom 07.05.1994).

Zitat aus dem NatSchG Bln:

„Neben den ihnen zugewiesenen sonstigen Aufgaben haben die Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege

  • der Bevölkerung die Bedeutung von Natur und Landschaft für die Lebensgrundlagen und die Umwelt des Menschen nahe zu bringen, sie über das sachgerechte Verhalten in Natur und Landschaft aufzuklären und Verständnis und Unterstützung für die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu wecken
  • die Zusammenarbeit mit Naturschutzorganisationen und sonstigen in Naturschutz und Landschaftspflege tätigen Institutionen zu pflegen“

Der AUB hat seinen Sitz beim Bezirksamt Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt.

 

Punkt 2: Aufgaben und Ziele

Die Aufgaben und Ziele des Arbeitskreises bestehen in folgendem:

  • Austausch und Fortbildung von Akteur:innen und Multiplikator:innen im Bereich der
    Natur-, Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsbildung
  • Entwicklung und Ausarbeitung von neuen Ansätzen in umweltpolitischen und ressortübergreifenden Bereichen
  • Evaluation der Natur-, Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsbildung auf ihre Wirksamkeit sowie
  • Ableitung von notwendigen fachlichen und organisatorischen Maßnahmen zur Vorlage bei politischen Entscheidungsgremien

 

Punkt 3: Stimmberechtigte Mitglieder

  1. Mitarbeitende der für die Arbeit des AUB relevanten Abteilungen des Bezirksamtes

(z.B. Umwelt- und Naturschutzamt, Gartenarbeitsschule Lichtenberg, Straßen- und Grünflächenamt),

  1. Freie Träger

Vertretende der im Bezirk arbeitenden Akteur:innen der Umweltbildung und angrenzender Bereiche sowie im Bezirk tätiger Natur- und Umweltverbände,

  1. engagierte Bürger:innen

Bewohnende des Bezirkes Lichtenberg, die sich mit den Zielen und Inhalten des AUB identifizieren und bürgerschaftlich engagieren wollen.

 

Punkt 4: Vorsitz

Der Vorsitz liegt bei einem Mitarbeitendem des Umwelt- und Naturschutzamtes Lichtenberg (BA-Beschluss 257/94). Die Stellvertretung wird aus dem Kreis der Mitglieder gewählt.

 

Punkt 5: Versammlung

Der AUB kommt mindestens sechsmal im Jahr zusammen. Im Bedarfsfall werden zu speziellen Themen Arbeitsgruppen gebildet. Die Treffen sind öffentlich.

 

Punkt 6: Beschlüsse

Die Abstimmungen werden nach Beratung und Rücksprache mit einer einfachen Mehrheit der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder:innen entschieden.

Die Möglichkeit der Übergabe der Stimme an, unter Punkt 3 benannte, bevollmächtigte AUB-Mitglieder:innen besteht.

Die gefassten Beschlüsse haben für die Verwaltung empfehlenden Charakter und werden von den Mitglieder:innen des AUB umgesetzt.

 

Berlin, September 2022

Die Geschäftsordnung des AUB wurde auf der Sitzung vom 21.09.2022 mehrheitlich beschlossen.

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